1. Vertragspartner
Die anmeldende Person ist für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer Vertragspartner der Skizunft e.V. im TSV Laupheim 1862. Sie übernimmt die Verantwortung für sämtliche Zahlungsverpflichtungen der angemeldeten Teilnehmer und stellt sicher, dass alle angegebenen Daten korrekt sind.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Skizunft Laupheim erfolgt ausschließlich über die Plattform Vivlico auf der Website der Skizunft Laupheim.
Die in der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse gilt als verantwortlicher Ansprechpartner für die gebuchte Veranstaltung. Die anmeldende Person ist für die Richtigkeit der übermittelten Daten aller angemeldeten Teilnehmer verantwortlich.
Bei der Anmeldung sind eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer anzugeben, unter der die anmeldende Person auch am Veranstaltungs-, Kurs- oder Reisetag für kurzfristige Informationen, Rückfragen oder Änderungen erreichbar ist. Sie ist verpflichtet, wichtige Informationen unverzüglich an alle angemeldeten Teilnehmer weiterzugeben.
Soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes geregelt ist, können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines von diesem beauftragten Erwachsenen an Veranstaltungen teilnehmen.
3. Buchungsbestätigung und Zahlung
Nach der Anmeldung versendet die Skizunft Laupheim eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung im PDF-Format per E-Mail. Die anmeldende Person kann über „Buchung verwalten“ die eingegeben Daten überprüfen und ggf. abändern.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Zahlungseingangs. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, werden weitere Anmeldungen auf die Warteliste gesetzt. Über das Nachrücken informiert die Skizunft die betroffenen Personen über die Plattform Vivlico. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto der Skizunft Laupheim.
4. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Veranstaltungs- oder Reiseausschreibung.
Werden einzelne Leistungen durch Teilnehmer ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
5. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit
Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
Die Teilnahme an Wintersportveranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrverhalten seinem Können, den Wetterbedingungen, dem Gelände sowie den aktuellen Pistenverhältnissen anzupassen.
Den Anweisungen der Kursleiter, Betreuer und Organisatoren ist Folge zu leisten. Teilnehmer können bei sicherheitsgefährdendem Verhalten oder bei erheblichen Verstößen gegen organisatorische Anweisungen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnehmerbeiträge.
6. Rücktritt durch Teilnehmer
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung muss durch die anmeldende Person schriftlich über die Funktion „Buchung verwalten“ in der Buchungsbestätigung erfolgen.
Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung bei der Skizunft Laupheim eingeht.
Das Nichterscheinen zum Veranstaltungs- oder Reisebeginn gilt ebenfalls als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt entstehen folgende Stornierungskosten:
- mehr als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Erstattung
- 21 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % Erstattung
- 14 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Erstattung
- weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Erstattung
Die Skizunft empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Absage oder Änderungen durch die Skizunft
Die Skizunft kann Veranstaltungen insbesondere aus folgenden Gründen absagen oder anpassen:
- unzureichende Schneelage,
- ungünstige Wetterbedingungen,
- Sicherheitsgründe,
- behördliche Anordnungen,
- Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl,
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Bei einer Absage durch die Skizunft werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge zurückerstattet. Soweit bereits nicht erstattungsfähige Kosten gegenüber Dritten entstanden sind, kann die Erstattung entsprechend gekürzt werden.
Die Skizunft behält sich vor, bei sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Leistungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere Änderungen von:
- Reiseziel,
- Unterkunft,
- Skigebiet,
- Programmablauf,
- Transportmittel oder
- vergleichbaren Leistungen.
Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer schnellstmöglich informiert.
Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt vorzeitig beendet werden, kann die Skizunft bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten anteilig einbehalten.
8. Abfahrtszeiten und Treffpunkte
Die jeweils gültigen Abfahrtszeiten und Treffpunkte ergeben sich aus der Ausschreibung oder den Veranstaltungsinformationen.
Eine Teilnahme oder Beförderung kann nur gewährleistet werden, wenn sich der Teilnehmer spätestens zehn Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit am Treffpunkt einfindet.
9. Beförderung
Für Busreisen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts.
Für die Durchführung der Beförderung haftet das jeweils beauftragte Beförderungsunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und seiner bestehenden Haftpflichtversicherung.
Erfolgt die Anreise mit privaten Fahrzeugen, geschieht dies auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Die Skizunft Laupheim übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und Zollbestimmungen
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für die Reise erforderlichen Ausweis-, Einreise-, Visa-, Gesundheits-, Devisen- und Zollbestimmungen einzuhalten.
Kosten und Nachteile, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Skizunft Laupheim.
Die aktuelle Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Datenschutzerklärung der Skizunft Laupheim
12. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen von Veranstaltungen der Skizunft Laupheim können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
Informationen zur Verarbeitung, Veröffentlichung sowie zu Widerspruchs- und Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung der Skizunft Laupheim geregelt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Teilnehmern und der Skizunft e.V. im TSV Laupheim 1862 gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Empfehlungen
Die Skizunft empfiehlt:
- den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,
- den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung,
- eine geeignete Wintersport- bzw. DSV-Skiversicherung.
Stand: August 2026